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Bezahlung Die Bezahlung des Rechtsanwalts richtet sich nach den Tarifen des neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder wird durch Honorarvereinbarung zwischen der Anwältin und MandantIn vereinbart. Dies ist von der Art des Falles und seiner Bearbeitung abhängig. Über die Kosten werden Sie im Erstgespräch oder schon vorher am Telefon informiert.
Rechtsschutz Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, machen Sie oder die Kanzlei eine Anfrage, ob die Kosten für diesen speziellen Fall von der Versicherung übernommen werden. Wenn Sie einen Vertrag mit Eigenbeteiligung haben, müssen Sie den dort vereinbarten Betrag bereithalten. Bei familienrechtlichen Angelegenheiten zahlt die Versicherung in aller Regel nur für eine Beratung.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Sozial schwache, die die Kosten für außergerichtliche Beratung oder Vertretung nicht erbringen können, erhalten Beratungshilfe (Antrag beim Amtsgericht Konstanz stellen) oder können nach Vereinbarung Ratenzahlung in Anspruch nehmen. Auch wenn Ihnen Beratungshilfe gewährt wurde, sind 10,00 € zu zuzahlen. Wenn Sie die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht aufbringen können, kann Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Hierfür sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ausschlaggebend, die Rechtsverfolgung darf auch nicht mutwillig oder von vorneherein aussichtlos sein.
Bankverbindung Kontonummer: 113853809 Postbank München BLZ: 70010080. internationaler Zahlungsverkehr: Bitte geben Sie immer den Verwendungszweck an! |